Brandenburger Landtag beschließt erstes Niederdeutschgesetz
Das bundesweit erste Niederdeutsch-Gesetz verabschiedete der Brandenburger Landtag auf seiner 108. Sitzung einstimmig. Das Land bekennt sich damit zum Schutz und zur Förderung der Regionalsprache als kulturellem Erbe des Landes. Es beschreibt die Sprachgebiete, sichert die öffentliche Zweisprachigkeit und politische Einflussmöglichkeiten der Sprechergruppe zu. Zudem eröffnet es verschiedene Möglichkeiten der Förderung von Plattdeutsch im Bildungsbereich in Kita, Schule und in der Erwachsenenbildung, die allerdings nicht verpflichtend sind. Für den Landesverein für Niederdeutsch ist es der Höhepunkt der 10-jährigen ehrenamtlichen Einsatzes für den Erhalt der Regionalsprache in Brandenburg. Unser Land ist damit das erste von 8 Bundesländern, in denen Plattdeutsch verwurzelt ist, das die gezielte Förderung in einem eigenen Gesetz regelt.
Wir hätten uns weiterreichende Festlegungen für Kita und Forschung beziehungsweise die damit in Verbindung stehenden Finanzierungsfragen für die Kommunen gewünscht, wie es ein Gutachten und ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE empfahl. In der Folge konnten immerhin in hartnäckigen Gesprächen der Koalition Kompromisse abgerungen werden. Es bleibt weiter ein „Ermöglichungsgesetz“ wie Ministerin Manja Schüle betonte, das vor allem von ehrenamtlicher Arbeit getragen werden soll.
Immerhin ist es erstmals ein Gesetz, das den Schutz und die Förderung der Regionalsprache Niederdeutsch in Deutschland festschreibt.
„Das hat das Niederdeutsch-Gesetz nicht zur „Taube“ gemacht, aber der „Spatz“ ist eine Grundlage, auf der wir aufbauen können.“ kommentiert Heidi Schäfer aus Wittstock, die den Landesverein im Bundesraat für Niederdeutsch vertritt.