Verfassung des Landes Brandenburg

Der Landtag Brandenburg hat auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause 2022 eine Verfassungsänderung beschlossen, die auch das Niederdeutsche betrifft.

Mit der Veröffentlichung am 5.Juli 2022 trat sie in Kraft.
Im Wortlaut heißt es:

Artikel 34
(Kunst und Kultur)
(1) Die Kunst ist frei. Sie bedarf der öffentlichen Förderung, insbesondere durch Unterstützung der Künstlerinnen und Künstler.
(2) Das kulturelle Leben in seiner Vielfalt und die Vermittlung des kulturellen Erbes werden öffentlich gefördert. Kunstwerke und Denkmale der Kultur stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.
(3) Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützen die Teilnahme am kulturellen Leben und ermöglichen den Zugang zu den Kulturgütern.
(4) Das Land schützt und fördert die Pflege der niederdeutschen Sprache.

VERANSTALTUNGEN
Sa., 7. Dez.., 15:00 Uhr
Adventssingen mit Ronald Heber und Flämingliedern
 
Di., 10. Dez.., 16:00 Uhr
Von Icke bis Platt heut in Bad Wilsnack
 
Sa., 14. Dez.., 14:00 Uhr
6.Treffen der Max-Lindow-Gesellschaft in Strasburg
 
Mo., 16. Dez.., 14:00 Uhr
Fläming-Liederpartie im Alten Lager
 
PLATT IN UNS KIRCH
Keine Termine