Verfassung des Landes Brandenburg

Der Landtag Brandenburg hat auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause 2022 eine Verfassungsänderung beschlossen, die auch das Niederdeutsche betrifft.

Mit der Veröffentlichung am 5.Juli 2022 trat sie in Kraft.
Im Wortlaut heißt es:

Artikel 34
(Kunst und Kultur)
(1) Die Kunst ist frei. Sie bedarf der öffentlichen Förderung, insbesondere durch Unterstützung der Künstlerinnen und Künstler.
(2) Das kulturelle Leben in seiner Vielfalt und die Vermittlung des kulturellen Erbes werden öffentlich gefördert. Kunstwerke und Denkmale der Kultur stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.
(3) Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützen die Teilnahme am kulturellen Leben und ermöglichen den Zugang zu den Kulturgütern.
(4) Das Land schützt und fördert die Pflege der niederdeutschen Sprache.

VERANSTALTUNGEN
Do., 28. Sep.., 17:00 Uhr
Uckerplatt mit Aodbeernest in Prenzlau
 
Do., 28. Sep.., 18:00 Uhr
Platt an der VHS Wittstock
 
Fr., 29. Sep.., 09:30 Uhr
Kasper un Klabauterkatt in de Potlitzer School
 
Sa., 7. Okt.., 10:00 Uhr
Mitgliederversammlung 2023 des Landesvereins für Niederdeutsch
 
PLATT IN UNS KIRCH
15. Okt.., 10:15 Uhr
Plattdeutsch in Rheinsbergs St. Laurentius
 
15. Okt.., 10:15 Uhr
Plattdüütsch Kirch zum Töpfermarkt Rheinsberg
 
5. Nov.., 14:00 Uhr
Plattdüütsch in de Kirch Putlitz