Niederdeutsch in Brandenburger Verfassung
Mit großer Freude haben die Plattsprecher Brandenburgs die heute durch den Landtag erfolgte Verfassungsänderung aufgenommen. Erstmals sind darin im Artikel 34 Absatz 4 der Schutz und die Pflege der niederdeutschen Sprache verankert. Wörtlich heißt es: „Das Land Brandenburg schützt und fördert die Pflege der niederdeutschen Sprache." Vom Vorsitzenden des Vereins für Niederdeutsch im Land Brandenburg e.V., dem Dachverband der märkischen Plattsprecher, Jörg Gehrmann, heißt es dazu: „Die Aufnahme des Niederdeutschen in die Verfassung resultiert aus dem jahrelangen Engagement unserer ehrenamtlichen Mitstreiter, die sich für den Erhalt der Regionalsprache in der Mark Brandenburg eingesetzt haben. Es ist eine Ermutigung und Chance, Plattdeutsch an Elbe, Dosse, Havel, Ucker und Oder eine Perspektive zu geben. Wir danken allen, die uns darin unterstützt haben.
Jetzt kann die Arbeit beginnen.“ Gleichzeitig findet damit auch die europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen in Brandenburg Anwendung.
In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Brandenburger Landtag mit der Verfassungsänderung auch Niederdeutsch in den Gesetzestext aufgenommen. Auch in der dritten Lesung fand der gemeinsame Vorschlag der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE die erforderliche Zweidrittelmehrheit.