Ministerin spricht von "Ermöglichungsgesetz"- Entwurf des 1. Niederdeutsch-Gesetzes für Brandenburg liegt vor
Brandenburgs Landtag hat in erster Lesung den Entwurf des Niederdeutschgestzes behandelt: Das Gesetz zum Schutz und zur Förderung der niederdeutschen Sprache im Land Brandenburg (Brandenburgisches Niederdeutsch-Gesetz - BbgNdG) ist ein wichtiger Schritt, das kulturelle Spracherbe des Landes zu erhalten. Erstmals überhaupt fasst es Regelungen zusammen, die Plattdeutsch schützen und fördern sollen. Es wurde von Ministerin Manja Schüle eingebracht und als "Ermöglichungsgesetz" beschrieben, das bei Bedarf plattdeutsche Initiativen fördert.
In der Debatte wurde es von allen Fraktionen begrüßt, weil es auf der Grundlage des Verfassungsparagraphen 34 und der europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen die kulturelle Identität in den Focus nimmt. Auch für uns ist es ein Meilenstein, der aber hinter unseren Erwartungen zurückbleibt, vor allem in Bezug auf eine nachhaltige Finanzierung für Plattsprecher im märkischen Sprachraum.
Wir haben dazu eine Stellungnahme formuliert. Ein "Klarstellungsgesetz" nennt es der SPD-Abgeordnete Günter Baaske und ermutigend findet es Katrin Danneberg von "Die Linke". Sie bemängelt aber die ausschließliche "Freiwilligkeit" , Verbindlichkeiten für Gemeinden und Gemeindeverbände und unzureichende Finanzierungszusagen. Sie reichte einen Änderungsantrag ein, der zusammen mit dem Entwurf in den Ausschuß für Wissenschaft, Forschung und Kultur verwiesen wurde und dort am 17. April 2024 ab 13 Uhr behandelt wird.