Rechtsgutachten legt Defizite bei Entwurf des Brandenburgischen Niederdeutsch-Gesetzes offen
"Eine Pioniertat mit erheblichen Schwächen" nennt der Hamburger Jurist Prof. Dr. Stefan Oeter den Entwurf des Brandenburgischen Niederdeutsch-Gesetzes DS 7/9342, der von Ministerin Schüle in den Landtag eingebracht wurde. Ausdrücklich begrüßt der Rechtswissenschaftler, daß Brandenburg als erstes Land im nordeutschen Sprachraum einen eigenen Gesetzentwurf für die Regionalsprache und ihre Sprecher formuliert hat. Allerdings mangelt es den angestrebten Regelungen an Nachhaltigkeit und bindender Kraft. Es fehlen Anreize und klare finanzielle Zusagen für Kommunen und Landkreise im Sprachgebiet. Vor allem im Bildungsbereich bleiben die Regelungen deutlich hinter dem zerrück, was die Europäische Sprachencharta von Deutschland und und Brandenburg erwartet, um der Regionalsprache eine gesicherte Perspektive zu geben.
Die Landtagsfraktion DIE LINKE hatte das Rechtsgutachten bei dem renommierten Völkerrechtler Prof.Dr. Oeter in Auftrag gegeben. " Die niederdeutsche Sprache braucht eine Zukunft!" erklärte dazu jetzt die minderheitenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Kathrin Dannenberg in einer aktuellen Pressemitteilung. Sie verwies auf den vorliegenden Änderungsantrag 7/9373 ihrer Landtags-Fraktion, der Mängel beseitigen könnte. Sie fordert eine angemessene Finanzierung und eine fach-und sachkundige Unterstützunh des Landes im Bildungssektor von den Kitas bis zu Schulen sowie Lehrmaterialien.